Resolution on the preparation of development plan no. 103 Augustusweg/Fichtestraße
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103
„Augustusweg/Fichtestraße“
Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes entsprechend der Anlage.
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner
straßenbegleitenden, locker und kleinteilig bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung
der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung.
Beratungsfolge:
- 22.09.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen