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Resolution on the consideration and approval of the supplementary statutes no. 1 Haußigstraße


Der Stadtrat beschloss am 20.05.2020 mit Beschluss SR 43/20-19/24 die Aufstellung einer
Ergänzungssatzung Nr. 1 mit der Bezeichnung „Haußigstraße“. Das Planungsziel der
Satzung besteht darin, die Außenbereichsfläche westlich der Haußigstraße mit ihrer baulich
vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
aufzunehmen. Damit wird ein bereits vorhandenes Flächenpotenzial zur Nachverdichtung
genutzt, welches auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan entsprechend
ausgewiesen ist. Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für
zusätzlich ca. 5 Wohngebäude dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des
Innenbereichs dar.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Nachbargemeinden
erfolgte im Zeitraum vom 20.07.2020 bis 21.08.2020. Die eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden wurden in Anlage 1 dargestellt und untereinander und

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. Die während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB und
der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise zur
Ergänzungssatzung Nr. 1 „Haußigstraße“ wurden geprüft. Der Stadtrat beschließt über die
Anregungen wie aus Anlage 1 ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die Ergänzungssatzung Nr. 1 „Haußigstraße“ in der Fassung
15.05.2020 mit red. Ergänzungen bestehend aus Teil A – Rechtsplan und Teil B – textliche
Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung (Anlage 4).



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Beratungsfolge:

    SR 85/20-19/24
  • 25.11.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen