Blick auf Radebeul
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Altkötzschenbroda

Expansion of the Thomas Müntzer day care centre on the property at Meißner Straße 159 in 01445 Radebeul to replace the Harmoniestraße 11 day care centre in 01445 Radebeul


Mit dem Stadtratsbeschluss SR 19/16-14/19 vom 16.03.2016 über die Satzung zur förmli-
chen Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentrum Radebeul-West“ sowie in Verbindung mit
dem Stadtratsbeschluss SR 22/14-09/14 vom 21.05.2014 zur Fortschreibung der Schulent-
wicklungsplanung (SEP) wurde die Erweiterung des Schulstandortes Kötzschenbroda zum
Schulcampus und Errichtung des Neubaus der Oberschule auf dem 4.342 m2 großen städti-
schen Areal zwischen Harmonie- und Hermann-Ilgen-Straße auf den Weg gebracht.
Mit Stadtratsbeschluss SR 32/17-14/19 vom 20.09.2017 zum zukünftigen Schulstandort und
dem Neubau der Oberschule Kötzschenbroda wurde dieses komplexe Vorhaben bestätigt.
Aufbauend auf den Ergebnissen des im Jahr 2018 durchgeführten Realisierungswettbewer-
bes „Neubau der Oberschule Kötzschenbroda in Radebeul“ und der im Anschluss beauftrag-
ten weiteren Planung wurde vom Stadtrat am 20.06.2018 mit dem Beschluss SR 47/18-
14/19 der Aufstellung des B-Plans Nr. 93 „Schulcampus Kötzschenbroda“ als planungsrecht-
liche Voraussetzungen für die Maßnahmeumsetzung zugestimmt.
Damit wurden die perspektivisch zur Schulnutzung vorgesehenen Grundstücke städtebaulich
überplant. Die sich dort befindlichen Bauten und baulichen Anlagen sind zum Abriss vorge-
sehen. Dies betrifft sowohl das derzeit von der Besitzgesellschaft der Stadt Radebeul mbH
als Verwaltungsobjekt genutzte Bürogebäude in der Harmoniestraße 13 als auch die städti-
sche Kindertagesstätte in der Harmoniestraße 11. Alternative Standorte für beide Einrichtun-
gen waren somit zu erarbeiten.
Im Zuge eines umfangreichen Prüfungs- und Abwägungsverfahrens (siehe Anlage 3) wurde
letztlich der Ersatz der Kapazitäten in Kötzschenbroda, hier insbesondere im Gebiet der zu-
künftigen Stadterweiterungsfläche „ehemaliger Sportplatz Kötitzer Straße“, mittels Neubau
einer solitären neuen Kindertagesstätte verworfen. Dies erfolgte zum einen aus betriebswirt-
schaftlichen (ein Neubau für lediglich ca. 40 Kinder ist wirtschaftliche nicht vertretbar) wie
auch aus stadtplanerischen Gründen (im Areal „ehemaliger Sportplatz Kötitzer Straße“ be-
steht derzeit weiterhin kein Planungs- und Baurecht und zudem sollte bei einer derartigen
Stadterweiterung zuerst ein Masterplan für das Gesamtareal vorliegen und nicht das zukünf-
tige Gebiet um weitgehend wahllos im Gebiet platzierte Kita herum entwickelt werden).
Im Ergebnis rückte damit die Erweiterung einer Bestandskindertagesstätte in den Fokus der
Untersuchungen. Letztlich kam dafür die Kindertagesstätte Thomas Müntzer infrage, zum
einen auf Grund der Lage im Raum und zum anderen da diese Kindertagesstätte intern stets
als potenzielle Kita-Erweiterungsfläche vorgesehen war. Daher hat diese Kindertagesstätte
mit 62 m2 pro Kind auch eine deutlich über den gesetzlichen Richtwert von 10 m2 pro Kind
hinausgehende Außenfläche (siehe Anlage 4).
Dafür wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Vorrangiges Ziel dieser Studie war
es, die Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Erweiterungsbaus zur Bereitstellung der zu
ersetzenden Kinderbetreuungsplätze mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange so-
wie übergeordneter Behörden auf dem Gelände der städtischen Kindertagesstätte Thomas

Beschluss:


Auf der Grundlage der Stadtratsbeschlüsse SR 32/17-14/19 vom 20.09.2017 (Grundsatzent-
scheid Schulstandort Kötzschenbroda) sowie SR 47/18-14/19 vom 20.06.2018 (B-Plan
Nr. 93 „Schulcampus Kötzschenbroda“) beschließt der Stadtrat die vom Büro RAU ARCHI-
TEKTEN erarbeitete Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Kindertagesstätte Thomas
Müntzer als Kompensation der entfallenden Kindertagesstätte Harmoniestraße (Stand Janu-
ar 2019) als Grundlage für die weitere Planung des Erweiterungsbaus gemäß Variante 2a
(Anlage 1).
Der für die Erweiterung der Kindertagesstätte notwendigen Flächenzuweisung (Anlage 5) in
Abgrenzung zu den potentiellen Erweiterungsflächen „Sport“ wird zugestimmt.
Im weiteren Fortgang der Planungen sollen folgende Sachverhalte beachtet werden:
- Die Parkplatzflächen für Kindertagesstätte, Kleinspielfeld, Kirche und Öffentlichkeit sol-
len auf dem westlich angrenzenden Flurstück 937 konzentriert werden. Im Gegenzug
soll die derzeitige östliche Parkplatzanlage (Flurstück 906/8) zurückgebaut und der Au-
ßenanlage der Kita zugeschlagen werden.
- Gegebenenfalls sollen im Erweiterungsbau bei Bedarf auch Flächen für die Ersatzta-
gespflege vorgesehen werden.
- Der Charakter des „Waldparks“ mit Bewegungskonzept soll weitestgehend erhalten
werden, dabei sind die Eingriffe in den Baumbestand zu minimieren.
Zur konzeptionellen Begleitung der weiteren Planung ist eine Arbeitsgruppe bestehend aus

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Beratungsfolge:

    SR 40/19-14/19
  • 22.05.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen