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Rathaus
Altkötzschenbroda

Motion by the CDU parliamentary group: Resolution on the preparation of development plan no. 102 Emil-Högg-Straße/ August-Bebel-Straße

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Emil-Högg-Straße/
August-Bebel-Straße“.

Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 2. Das Plangebiet liegt im Villengebiet
Oberlößnitz und wird durch den Augustusweg im Norden, der Emil-Högg-Straße im Osten,
der Maxim-Gorki-Straße im Süden und der August-Bebel-Straße im Westen begrenzt.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und
Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.




Die Anlage 2 „Geltungsbereich“ liegt dem Beschluss SR 44/21-19/24 bei!




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Beratungsfolge:

    SR 45/21-19/24
  • 13.10.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen