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Altkötzschenbroda

Resolution on the consideration and approval of the development plan no. 88 Radebeul-Ost fire station


Der Stadtrat beschloss am 15.06.2016 mit Beschluss SR 45/16-14/19 die Einleitung eines
Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 88 mit der Bezeichnung „Feuerwache
Radebeul-Ost“.
Das Planungsziel besteht in der Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sowie
dazugehörender Nebenanlagen.
Die Standortentscheidung wurde auf Grund einer umfangreichen Standortuntersuchung
getroffen, eine diesbezügliche Vorstellung erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss am
15.03.2016.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 13.08.18 bis zum 13.09.18
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.05.2019 mit Beschluss SEA 04/19-14/19 den
Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 18.02.2019 gebilligt und zur öffentlichen

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr.
88 vorgetragenen Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft sowie die von den
Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise und Anregungen
wurden geprüft. Der Stadtrat beschließt über die Anregungen wie aus Anlage 2
ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 88 „Feuerwache Radebeul-Ost“, in
der Fassung vom 25.09.2019, bestehend aus den aufgeführten Planbestandteilen in
Anlage 1 (1.1 und 1.2) als Satzung und billigt die Begründung.
3. Der Stadtrat stellt fest, dass die Voraussetzungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vorliegen.



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Beratungsfolge:

    SR 19/19-19/24
  • 27.11.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen