Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Approval and display decision on the draft of the 2nd amendment to the land use plan


Mit Beschluss SR 34/17-14/19 fasste der Stadtrat am 26.04.2017 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“. Das Planungsziel beinhaltete die
Entwicklung einer urbanen Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung des
Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes. Dabei sollten die ansässigen Gewerbebetriebe
an der Fabrikstraße in ihrer unternehmerischen Tätigkeit (einschließlich
Entwicklungsperspektiven/ Führung Wirtschaftsverkehr) nicht eingeschränkt werden.

Fachgutachterlichen Untersuchungen und Abstimmungen mit der Unteren
Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Meißen ergaben, dass eine an das
bestehende Gewerbegebiet heranrückende Wohnbebauung ohne Einschränkungen der
Gewerbetreibenden (z.B. Einschränkungen im Betriebsregime bzw. erhebliche
Lärmschutzmaßnahmen) nicht realisierbar ist.

Mit Beschluss SR 31/18-14/19 wurde daher das Planungsziel des Bebauungsplanes
geändert. Neues Planungsziel ist die Schaffung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang
der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasser- und Lärmschutzes.
Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass östlich an das Plangebiet angrenzend bereits

Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radebeul, bestehend aus dem Rechtsplan
(Teil A) sowie der Begründung mit Umweltbericht (Teil B) und beschließt die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß §4 Abs. 2
BauGB.



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Beratungsfolge:

    SEA 20/21-19/24
  • 13.07.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen