Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

The award of construction services in accordance with VOB for the construction project: Conversion / extension of the Luisenstift grammar school - 2nd BA renovation of the old building Lot 01 - underpinning



Das Bauvorhaben „Umbau / Erweiterung Gymnasium Luisenstift, 2. BA Sanierung Altbau, Los
01 – Unterfangung“ wurde gemäß § 3 a Abs. 2 Ziff. 1c VOB/A beschränkt ausgeschrieben.
Fünf Firmen wurden aufgrund ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit zur Abgabe eines Ange-
botes aufgefordert.
Von diesen haben sich drei Firmen konkret am Verfahren durch Abgabe eines Angebotes
beteiligt.

Das Los Unterfangung dient der Sicherung des Altbaus gegen Abrutschen oder Setzung bei
Erdarbeiten unterhalb seiner Fundamente und wird am Giebel des Gebäudes durchgeführt.
Zu den Leistungen gehören u.a. Teil-Abbrüche von Kellerböden und Betonblockstufen, Boden-
aushub im Inneren des Gebäudes für die Unterfangung im Kellerbereich, Erdaushub im
Außenbereich, Errichten diverser Einzelfundamente und Stahlbetonwände zur Absturz-
sicherung sowie Maurerarbeiten im Bestand.

Der Mindestbieter war bislang noch nicht für die Stadtverwaltung Radebeul tätig, ist aber dem
Planungsbüro aus verschiedenen Bauvorhaben hinreichend bekannt. Es erfolgte eine schrift-
liche Angebotsaufklärung.

Die Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Pussert & Kosch vom 02.09.2019
ergab eine geschätzte Brutto-Auftragssumme in Höhe von 56.000.- €.




Beschluss:



Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner
Sitzung am 05.11.2019, den Auftrag für die Baumaßnahme „Umbau / Erweiterung Gymnasium
Luisenstift, 2. BA Sanierung Altbau, Los 01 – Unterfangung“ an folgende Firma zu vergeben:

Bau-Fietz GmbH
Uthmannstraße 69
01169 Dresden


zu einer geprüften Angebotssumme von 59.238,32 € brutto.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nach-
prüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.


Zurück

Beratungsfolge:

    SEA 06/19-19/24
  • 05.11.2019 - SEA - Entscheidung

Anlagen