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Modification of the business management framework of Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH from 1 January 2023



Zu 5) Dynamisierung Defizitausgleich
Die Konsolidierungspotenziale in der sbf GmbH wurden im Konsolidierungszeitraum weitge-
hend gehoben.
Die sbf GmbH hat für die Abdeckung der Kosten und deren Entwicklung drei wesentliche
Einnahmequellen:
- Schulnutzungsentgelte
- Defizitausgleich
- sonstige Nutzungsentgelte von Vereinen und Privaten
Die Schulnutzungsentgelte sind auf der Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Stadtra-
tes bereits vollständig kostendeckend und zudem dynamisiert.
Mit der zum 01.01.2019 festgeschriebenen Dynamisierung des Defizitausgleichs wird sicher-
gestellt, dass dieser Teil der Kosten nicht über eine Erhöhung der Nutzungsentgelte für Ver-
eine und Private abgedeckt werden muss. Der städtische Defizitausgleich bleibt durch diese
Dynamisierung damit zukünftig real wertstabil.
Eine evtl. Abdeckung von Kostensteigerungen mittels einer Erhöhung von Nutzungsentgel-
ten von Vereinen und Privaten wird damit zukünftig allein auf deren jetzigen Finanzierungs-
anteil begrenzt. Die konkrete Umsetzung obliegt wie bisher auch den Organen der Gesell-
schaft.
Die Art und Weise der Umsetzung der sog. Energiewende hat wirtschaftliche Folgen für die
Energieversorger. Daher kann die BGR aus den ihr zufließenden Gewinnanteilen der Stadt-
werke Elbtal GmbH keine dauerhaft sich dynamisierenden Defizitausgleiche an die sbf
GmbH leisten. Im Zuge der Wirtschaftsplanung der BGR für 2023 musste daher eine Maxi-
malhöhe auf 1.250 TEUR festgeschrieben werden, die noch mit der wirtschaftlichen Leis-
tungsfähigkeit der BGR vereinbar ist. Darüber hinausgehende Defizitausgleichsbedarfe müs-
sen daher ab dem 01.01.2023 direkt aus dem Haushalt der Stadt Radebeul geleistet werden.
Diese wurde zwischenzeitlich so auch im Stadthaushalt 2023 abgebildet und ist nunmehr
durch eine entsprechende Anpassung des Grundsatzbeschlusses zum betriebswirtschaftli-
chen Rahmen der sbf GmbH abzubilden.

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Resolution:


Der Stadtrat beschließt in seiner Funktion als unmittelbarer bzw. mittelbarer 100%iger Ge-
sellschafter der Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH (kurz: sbf GmbH) den mit
Beschluss SR 77/18-14/19 (Anlage 1) festgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Rahmen
der sbf GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 hinsichtlich der Ziffer 5 wie folgt neu zu fassen:
5. Der jährliche Defizitausgleich der Gesellschaft wird für das Wirtschaftsjahr 2019 um 75
TEUR und damit auf insgesamt 1.250 TEUR erhöht.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 wird dieser Defizitausgleich dynamisiert und zwar in Hö-
he des Durchschnitts der sächsischen Inflationsrate der dem Jahr der Planaufstellung
vorangegangenen drei Jahre (also für 2020 die Jahre 2016-2018).
Die Leistung des Defizitausgleichs wird für die Beteiligungsgesellschaft der
Stadt Radebeul mbH (kurz: BGR) ab dem 01.01.2023 auf einen jährlichen Höchst-
betrag von 1.250 TEUR gedeckelt. Darüber hinausgehende Defizitausgleiche sind
unmittelbar durch die Stadt Radebeul zu leisten.
Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses SR 77/18-14/19 behalten, soweit sie nicht ge-
mäß vorstehender Regelungen geändert worden sind, unverändert ihre Gültigkeit.
Der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vertreter der Stadt in den Gesellschaftsver-
sammlungen der sbf GmbH sowie der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Radebeul mbH
(kurz: BGR) wird angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass ggf. zur Umsetzung dieses Be-
schlusses erforderliche Beschlussfassungen der Organe möglichst zeitnah erfolgen.




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Consultation sequence:

    SR 45/23-19/24
  • 21.06.2023 - SR - Entscheidung

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