Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Dedication of parcel 2896/19 in the Kötzschenbroda district as part of Terrassenstraße



Das Flurstück 2896/19 Gemarkung Kötzschenbroda erschließt schon seit längerer Zeit die
angrenzenden Flurstücke.
Das Flurstück steht im Eigentum der Großen Kreisstadt Radebeul.

Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung bzw. Fortschreibung der Eintragungen
gemäß § 3 SächsStrG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 ff. StraVerzVO wurde die fehlende
Widmung festgestellt.
Da die Fläche auf Dauer dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen soll, ist die
Widmung des Flurstückes (ca. 153 m) als Teil der vorhandenen Gemeindestraße
(Terrassenstraße) erforderlich und wird deshalb von der hauptamtlichen Verwaltung
vorgeschlagen.

Nach Beschlussfassung wird die Widmungsverfügung öffentlich bekannt gemacht und das
vorgenannte Flurstück in das Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul
aufgenommen.




Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat
Sachsen (Sächsisches Straßengesetz), das Flurstück 2896/19 Gemarkung Kötzschenbroda
als Teil der Terrassenstraße zu widmen und die Eintragung in das Bestandsverzeichnis der
Gemeindestraßen der Großen Kreisstadt Radebeul vorzunehmen




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Beratungsfolge:

    SR 19/20-19/24
  • 18.03.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen