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Resolution on the consideration and approval of development plan no. 95 for the Wilhelm-Eichler-Straße school site


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 „Schulstandort Wilhelm-Eichler-
Straße“ wurde am 22.05.2019 mit Beschluss SR 41/19-14/19 durch den Stadtrat gefasst.
Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Sicherung des Schulstandortes.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne die
Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im beschleunigten

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. die während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB
und der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und
Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 95 „Schulstandort Wilhelm-Eichler-Straße“ wurden
geprüft. Der Stadtrat beschließt über die Anregungen wie aus Anlage 1 ersichtlich.
Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. den Bebauungsplan Nr. 95 „Schulstandort Wilhelm-Eichler-Straße“ in der Fassung
vom 05. August 2021 bestehend aus Teil A – Rechtsplan, Teil B – textliche
Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung (Anlage 4).




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Beratungsfolge:

    SR 52/21-19/24
  • 22.09.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen