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Issuance of bylaws on a change ban - development plan no. 109 Eduard-Bilz-Straße/ Emil-Högg-Straße


Das Plangebiet liegt im Villengebiet Oberlößnitz und wird durch das Flurstück 50/e und den
Augustusweg im Norden, der Emil-Högg-Straße im Osten, den Flurstücken 50/a, 175, 176,
177/1 und 49/2 im Süden und der Eduard-Bilz-Straße im Westen begrenzt.
Das Flurstück 50/e (Gem. Oberlößnitz) liegt bereits im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 79
„Eduard-Bilz-Straße“ und die Flurstücke 50/a, 175, 176, 177/1 und 49/2 (Gem. Oberlößnitz)
liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Maxim-Gorki-Straße“. Aus diesem
Grund sind die genannten Flurstücke nicht Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 109.

Das Plangebiet ist straßenbegleitend bereits vollständig bebaut.
Die Architektur der Baugebiete der Nieder- und Oberlößnitz ist bis heute durch das
freistehende Einzelhaus und die starke Durchgrünung der privaten Grundstücke geprägt. Das
Zusammenspiel aus dieser lockeren Bebauung mit für das Gebiet charakteristischen
Wohnnutzung und die großzügigen Grünbereiche prägen das Stadtbild und sollen erhalten
bleiben.

Mit Beschluss SR 76/23-19/24 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
109 „Eduard-Bilz-Straße/ Emil-Högg-Straße“ gefasst. Das Planungsziel besteht in der

Resolution:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 109 „Eduard-Bilz-
Straße/ Emil-Högg-Straße“ entsprechend Anlage 1 und 2.



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Consultation sequence:

    SR 77/23-19/24
  • 13.12.2023 - SR - Entscheidung

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