Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Development plan no. 47 Paradiessstraße/Mühlweg: extension of the change ban



Für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 „Paradiesstraße /
Mühlweg“ wurde am 21.03.2018 mit Beschluss SR 14/18-14/19 eine Satzung über eine
Veränderungssperre erlassen.
Diese trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (30.03.2018) und tritt spätestens nach
Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

Nach der Erstellung des Vorentwurfs, dessen kommunalpolitischer Bestätigung und der
frühzeitigen Beteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplans durch den
Stadtentwicklungsausschuss gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Die öffentliche Auslage des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 26.08.19 bis zum 27.09.19.
Etwa zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Im Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden
zahlreiche Stellungnahmen vorgebracht (z.B. zum Verhältnis des Wasser- zum
Bauplanungsrecht, zu möglichen privaten Baufeldern etc.), die einer sehr sorgfältigen
Prüfung und begründeten Abwägung bedürfen.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein
Jahr für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 47 „Paradiesstraße / Mühlweg“ gemäß der
Anlagen 1 und 2.


Zurück

Beratungsfolge:

    SR 11/20-19/24
  • 26.02.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen