Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Cancellation of the decision to initiate development plan no. 102 with the designation Emil-Högg-Straße/August-Bebel-Straße



Mit Beschluss SR 44/21-19/24 erfolgte am 13.10.2021 der Einleitungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 102 „Emil-Högg-Straße/August-Bebel-Straße“, nach Antragstellung der
AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion.
Das Planungsziel bestand in der „Sicherung des charakteristischen Stadt- und
Landschaftsbildes“, sowie dem „Erhalt der durch die Bebauung eingefassten Grünbereiche“.
Zur Begründung verweisen beide Einreicher in der Sache auf die Bürger-Petition (BI) vom
09.06.2021 mit dem Titel „Rettet Radebeul“. Diese richtet sich anlässlich des positiven
Bauvorbescheids für ein Mehrfamilienhaus in der Fritz-Schulze-Straße 11 generell „gegen
die Errichtung überdimensionierter und an die Umgebungsbebauung nicht angepasster
Neubauten in Radebeul“ und in der Folge gegen einen „Verlust an Lebensqualität“, gegen
„Wertverlust“, eine Zerstörung der „historischen Garten- und Villenstadt“ und die Schädigung
von „Gemeinwohl“. Hierzu fordert die Petition die „schnellstmögliche Erstellung von
Bebauungsplänen“ und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss, konkret für das
Geviert Emil-Högg-Straße, Maxim-Gorki-Straße, Augustusweg, August-Bebel-Straße.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.
102 „Emil-Högg-Straße/August-Bebel-Straße“



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Beratungsfolge:

    SR 66/22-19/24
  • 14.12.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen