Schöffenwahl

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Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radebeul, die das Ehrenamt eines Schöffen in Erwachsenenstrafsachen für o.g. Zeit übernehmen wollen, können sich ab sofort bis zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung bewerben.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Radebeul wohnen und am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben, mindestens zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Radebeul wohnen, die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter besitzen, nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Zum Amt des Schöffen sollen nicht Personen berufen werden, die gesundheitlich dazu nicht geeignet oder in Vermögensverfall geraten sind, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder die wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen berufen werden.

Das Bewerbungsformular wird in der Info-Stelle im historischen Rathausgebäude und im Rechts- und Ordnungsamt ausgelegt.

Bewerbungsformular Schöffe
Bewerbungsformular Jugendschöffe
Erklärung zur Bewerbung

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für das Schöffenamt an:

Stadtverwaltung Radebeul
Rechts- und Ordnungsamt
Pestalozzistraße 4
01445 Radebeul
oder an
an Frau Scheibler oder Frau Böhme
Telefon 0351 8311 716 oder 712

Sprechzeiten:

Montag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung

 

Wenn Sie als Jugendschöffin oder Jugendschöffe eingesetzt werden wollen, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt des Landkreises Meißen.