Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Nominacje do komisji w ramach rekonstrukcji Rady Miejskiej po wyborach samorządowych w 2019 r. w drodze porozumienia


Die Fraktionsvorsitzenden haben sich mit dem Oberbürgermeister in zwei Beratungen am
30.07. und 07.08.2019 auf die Art und Weise der nach der Neuwahl des Stadtrates erforderli-
chen Gremienbesetzung verständigt. Es wurde sich einvernehmlich auf folgende Eckpunkte
verständigt:
- Die Gremienbesetzung soll im Wege der Einigung (§ 42 Abs. 2 SächsGemO bzw. § 98
Abs. 2 SächsGemO) erfolgen;
- Dabei soll das Benennungsverfahren (§ 42 Abs. 2 SächsGemO bzw. § 98 Abs. 2
SächsGemO) zu Grunde gelegt werden;
- Die Ermittlung des dafür erforderlichen Stärkeverhältnisses der Fraktionen erfolgt auf
der Grundlage von d’Hondt;
- Hinsichtlich der Stellvertreter für die beschließenden Ausschüsse wird sich auf die Be-
nennung von bis zu drei Stellvertretern je Ausschussmitglied verständigt. Diese sind
keinem Ausschussmitglied persönlich zugeordnet (§ 42 Abs. 1 SächsGemO);
- Hinsichtlich der nach Gesellschaftsvertrag möglichen Anzahl der neben dem Oberbür-
germeister oder eines von ihm benannten Bediensteten als Mitglied von GmbH-Auf-
sichtsräten durch den Stadtrat zu entsendenden Mitglieder wurde sich auf sechs ver-
ständigt (Hinweis: gilt nicht für den Aufsichtsrat der Wasser Abwasser Betriebsgesell-
schaft Radebeul+Coswig GmbH);
- Damit auch die beiden hinsichtlich der Zahl ihrer Mitglieder kleinen Fraktionen (DIE
LINKE. und FDP) in Aufsichtsräten (Hinweis: gilt wiederum nicht für den Aufsichtsrat
der Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul+Coswig GmbH) sowie im Kura-
torium der Stiftung Hoflößnitz vertreten sind, stellt der Oberbürgermeister im Falle des
Gelingens der Einigung jeweils ein Mandat (im Ergebnis für beide Fraktionen jeweils 3
Mandate) zur Verfügung.

Beschluss:



Der Stadtrat einigt sich in seiner konstituierenden Sitzung am 28.08.2019 auf folgende Gre-
mienbesetzung:
1. Beschließende Ausschüsse des Stadtrates

Die Besetzung der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates erfolgt im Wege des Benen-
nungsverfahrens. Danach teilt sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausschusssitze
(je 11) wie folgt auf die einzelnen Fraktionen auf:
- Bürgerforum/Grüne/SPD 3 Sitze
- CDU 3 Sitze
- AfD 2 Sitze
- Freie Wähler 2 Sitze
- DIE LINKE. 1 Sitz
- FDP kein Sitz
Zudem wurde sich darauf verständigt, dass für jedes Ausschussmitglied seitens der benen-
nenden Fraktion bis zu 3 Stellvertreter benannt werden können. Diese sind keinem Aus-
schussmitglied der entsendenden Fraktion persönlich zugeordnet.
Die Fraktionen benannten auf dieser Grundlage widerruflich folgende namentlichen Vertre-
ter, die hiermit dem Stadtrat schriftlich bekanntgegeben werden:




Zurück

Beratungsfolge:

    SR 04/19-19/24
  • 28.08.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen