Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Gremienbesetzung im Zuge der Neukonstituierung des Stadtrates nach der Kommunalwahl 2019 im Wege der Einigung


Die Fraktionsvorsitzenden haben sich mit dem Oberbürgermeister in zwei Beratungen am
30.07. und 07.08.2019 auf die Art und Weise der nach der Neuwahl des Stadtrates erforderli-
chen Gremienbesetzung verständigt. Es wurde sich einvernehmlich auf folgende Eckpunkte
verständigt:
- Die Gremienbesetzung soll im Wege der Einigung (§ 42 Abs. 2 SächsGemO bzw. § 98
Abs. 2 SächsGemO) erfolgen;
- Dabei soll das Benennungsverfahren (§ 42 Abs. 2 SächsGemO bzw. § 98 Abs. 2
SächsGemO) zu Grunde gelegt werden;
- Die Ermittlung des dafür erforderlichen Stärkeverhältnisses der Fraktionen erfolgt auf
der Grundlage von d’Hondt;
- Hinsichtlich der Stellvertreter für die beschließenden Ausschüsse wird sich auf die Be-
nennung von bis zu drei Stellvertretern je Ausschussmitglied verständigt. Diese sind
keinem Ausschussmitglied persönlich zugeordnet (§ 42 Abs. 1 SächsGemO);
- Hinsichtlich der nach Gesellschaftsvertrag möglichen Anzahl der neben dem Oberbür-
germeister oder eines von ihm benannten Bediensteten als Mitglied von GmbH-Auf-
sichtsräten durch den Stadtrat zu entsendenden Mitglieder wurde sich auf sechs ver-
ständigt (Hinweis: gilt nicht für den Aufsichtsrat der Wasser Abwasser Betriebsgesell-
schaft Radebeul+Coswig GmbH);
- Damit auch die beiden hinsichtlich der Zahl ihrer Mitglieder kleinen Fraktionen (DIE
LINKE. und FDP) in Aufsichtsräten (Hinweis: gilt wiederum nicht für den Aufsichtsrat
der Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul+Coswig GmbH) sowie im Kura-
torium der Stiftung Hoflößnitz vertreten sind, stellt der Oberbürgermeister im Falle des
Gelingens der Einigung jeweils ein Mandat (im Ergebnis für beide Fraktionen jeweils 3
Mandate) zur Verfügung.

Beschluss:



Der Stadtrat einigt sich in seiner konstituierenden Sitzung am 28.08.2019 auf folgende Gre-
mienbesetzung:
1. Beschließende Ausschüsse des Stadtrates

Die Besetzung der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates erfolgt im Wege des Benen-
nungsverfahrens. Danach teilt sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausschusssitze
(je 11) wie folgt auf die einzelnen Fraktionen auf:
- Bürgerforum/Grüne/SPD 3 Sitze
- CDU 3 Sitze
- AfD 2 Sitze
- Freie Wähler 2 Sitze
- DIE LINKE. 1 Sitz
- FDP kein Sitz
Zudem wurde sich darauf verständigt, dass für jedes Ausschussmitglied seitens der benen-
nenden Fraktion bis zu 3 Stellvertreter benannt werden können. Diese sind keinem Aus-
schussmitglied der entsendenden Fraktion persönlich zugeordnet.
Die Fraktionen benannten auf dieser Grundlage widerruflich folgende namentlichen Vertre-
ter, die hiermit dem Stadtrat schriftlich bekanntgegeben werden:




Zurück

Beratungsfolge:

    SR 04/19-19/24
  • 28.08.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen