Sicherheitshinweise
Damit die Veranstaltung für alle Besucher, Mitwirkende und Anwohner ein freudiges und ungetrübtes Erlebnis wird, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten und einzuhalten:
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen und das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko. Das Verlassen der zum Festgelände gehörenden Wege und Plätze geschieht auf eigene Gefahr.
- Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zum Festgelände. Eltern haften für ihre Kinder. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, nicht für Fälle höherer Gewalt. Die Haftung erstreckt sich nur auf den Bereich des Festgeländes.
- Den Anordnungen der Stadt als Veranstalter und den durch sie eingesetzten Personen ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände sofort Folge zu leisten.
- Beim Queren von Schmalspurbahnübergängen sind unbedingt die Signalzeichen der Bahn zu beachten.
- Hunde sind im gesamten Festgelände an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
- Das Reiten und auch das Führen von Pferden im Festgelände ist während der Veranstaltungszeiten nicht erlaubt. Ausnahmen davon sind per Vertrag geregelt.
- Das Mitführen und Benutzen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und Geschossen im Sinne des Waffengesetzes sowie von pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Sprengstoffgesetzes ist nicht gestattet. Das gilt auch für Schreckschusswaffen. Unberechtigt mitgeführte/benutzte Waffen und ähnliche Gegenstände können vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen eingezogen werden.
- Es ist verboten, alkoholische Getränke sowie Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, auf das Festgelände mitzubringen.
- Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der Vorschriften der erlassenen Polizeiverordnung zur Veranstaltung vom 10.-12.05.2024 verstößt.