Fachbereich Brandschutz
Der Fachbereich Brandschutz nimmt die Aufgaben der örtlichen Brandschutzbehörde wahr, die sich in die Aufgabenbereiche vorbeugender Brandschutz und abwehrender Brandschutz unterteilen. Der vorbeugende Brandschutz umfasst dabei u.a. die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, die Förderung der Brandschutzerziehung, die Durchführung von Brandverhütungsschauen und die Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren.
Der abwehrende Brandschutz hat u.a. Aufgaben wie die Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan, die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr und die Sicherstellung der Alarmierung der Feuerwehr inne.
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