Anbau Terrasse oder Terrassenüberdachung

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Baugesetzbücher

AnbauTerrasse oder Terrassenüberdachung

Terrassen können in Innenbereichslage ebenerdig an vorhandene Wohngebäude angebaut werden, ohne dass dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Für Terrassenüberdachungen gelten folgende Eckdaten zur Unterscheidung, ob dies verfahrensfrei möglich ist oder nicht:

Art der Errichtung

Eckdaten

geltende Vorschriften

verfahrensfrei

Fläche bis zu 30 qm, Tiefe bis zu 3 Meter

§ 61 Absatz 1 Ziffer 1g SächsBO*

baugenehmigungspflichtig

mehr als 30 qm Grundfläche oder Tiefe mehr als 3 Meter

§§ 63 ff.** SächsBO*

* SächsBO = Sächsische Bauordnung, **ff. = dieser und die nachfolgenden Paragraphen sind zutreffend

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Verfahrensfreiheit.

 

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