Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost"
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (GVBl. S. 55, ber. in GVBl. 2003, S. 159) zuletzt geändert durch Art. 2 G. z. Änd. d. SächsEigBG v. 26.06.2009 (GVBl. S. 323) und des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.0.4.2014 die folgende Satzung:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher durch den Abgrenzungsplan gekennzeichneten Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert werden. Das ca. 33,8 ha umfassende Gebiet wird entsprechend dem Abgrenzungsplan der STEG Stadtentwicklung GmbH im Maßstab 1:1.250 vom 20.03.2014 (Anlage) neu abgegrenzt, als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost". Der Abgrenzungsplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (umfassendes Verfahren) durchgeführt.
§3
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" (SR 43/02 - 99/04 vom 19.06.2002, amtl. Bekanntmachung vom 01.11.2003) außer Kraft. Der Beschluss SR 54/13-09/14 vom 27.11.2013 über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141, Abs. 3 BauGB für die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Radebeul "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" wird aufgehoben.
Bert Wendsche, Oberbürgermeister
Mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Januar 2015 ist die Satzung zum 01.01.2015 in Kraft getreten.