Steuerliche Abschreibung
Im Sanierungsgebiet ist die Inanspruchnahme der erhöhten steuerlichen Absetzung nach §§ 7h , 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) möglich.
Voraussetzung ist die Bescheinigung der Sanierungsbehörde der Stadt gemäß Bescheinigungsrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 01.07.2016.
Die Bescheinigung wiederum setzt eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt voraus, in der sich der Eigentümer zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung seines Gebäudes/ Grundstückes dienen.
Vor dem Abschluss dieser Vereinbarung darf mit einzelnen Baumaßnahmen nicht begonnen werden.
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