Bauvorhaben

Wohnen am Weinberg
Sanierungsgebiet West
Dächer
Sanierungsgebiet Ost

Bauvorhaben

Im Sanierungsgebiet ist für folgende Bauvorhaben eine Genehmigung (nach § 144 Abs. 1 Pkt. 1 BauGB) zu beantragen:

  • die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen,
  • erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen.

Die Stadt nimmt Anträge entgegen und reicht Genehmigungen aus. Die Entscheidung orientiert sich eng am Neuordnungskonzept und an der Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet. 

Folgende Unterlagen, die die geplante Baumaßnahme erläutern, sind für die sanierungsrechtliche Genehmigungsprüfung einzureichen:

  • Lageplan / Auszug aus Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
  • Bauzeichnungen (maßstäbliche Ansichten, Grundrisse, Freiflächenplan) mit Kennzeichnung Abbruch/ Neubau
  • Zeichnungen/ Skizzen/ Detailpläne
  • Berechnung der Wohnfläche / Gewerbefläche
  • Angabe der Grundflächenzahl, bei Neubau auch der Geschossflächenzahl
  • Nutzungskonzept
  • aktuelle Fotos (Hauptansichten, für den Antrag relevante Details)
  • Baubeschreibung mit Kostenberechnung nach DIN 276 / Ausschreibungsunterlagen / Angebote von Fachfirmen
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)

Desweiteren ist für jeden betroffenen Mieter vorzulegen:

  • Sozialplan (Mieter-Vermieter-Vereinbarung).

Davon unberührt bleibt die gesonderte Einholung der Baugenehmigung (soweit erforderlich).

 

Kontakt

Sachbereich Stadtsanierung
Frau Schöniger
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-953