Neuerrichtung eines Wochenendhauses
Die Neuerrichtung eines Wochenendhauses kann unter Umständen verfahrensfrei sein, ist aber in den meisten Fällen baugenehmigungspflichtig. Folgende Tabelle enthält Eckdaten zur Unterscheidung der verfahrensfreien von den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Art der Errichtung | Eckdaten | geltende Vorschriften |
---|---|---|
verfahrensfrei | Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen | § 61 Abs 1 Ziffer 1i SächsBO* |
baugenehmigungspflichtig | alle Wochenendhäuser, die nicht auf Wochenendplätzen errichtet werden sollen | §§ 63 ff.** SächsBO* |
* SächsBO = Sächsische Bauordnung, ** ff. = fortfolgend, das heißt, auch die nachfolgenden Paragraphen sind noch zu beachten
Wichtig: In Radebeul existiert derzeit kein Wochenendplatz im Sinne der Sächsischen Bauordnung. Besonders im Außenbereich ist die Errichtung eines Wochenendhauses in den meisten Fällen nicht zulässig. Bitte fragen Sie in jedem Fall im Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt nach, ob Ihr Grundstück für die Bebauung mit einem Wochenendhaus geeignet ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Verfahrensfreiheit.