Anbau eines Wintergartens
Der Anbau eines Wintergartens an ein vorhandenes Wohngebäude ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ein Wintergarten kann jedoch nur dann als ein solcher bezeichnet werden, wenn er nicht über einen Aufenthaltsraum verfügt.
Der Anbau eines Wintergartens an ein vorhandenes Wochenendhaus ist ebenfalls grundsätzlich genehmigungspflichtig. Liegt das Wochenendhaus zudem im Außenbereich, ist in aller Regel ein solches Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Ausführung eines solchen Vorhabens bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes, ob Sie an Ihrem Gebäude einen Wintergarten anbauen dürfen oder nicht und ob Sie dafür eine Genehmigung benötigen.