Weihnachtsbaumsammlung 2025
Montag, den 30.12.2024
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) bietet auch im Januar 2025 die kostenlose Abholung der nicht mehr benötigten Weihnachtsbäume an bestimmten Standorten an (siehe auch Abfallkalender 2025, Seite 33). Den Abfallkalender finden Sie auf der Homepage des ZAOE unter www.zaoe.de bzw. können diesen in der Geschäftsstelle des ZAOE oder im Rathaus in Papierform erhalten.
Vordergründig sollten die nicht mehr benötigten Weihnachtsbäume in zerkleinerter Form in der Biotonne entsorgt werden.
Ansonsten dürfen die komplett abgeputzten Weihnachtsbäume frühestens am Vortag des festgelegten Ablagetermins an den unten aufgeführten Ablageplätzen abgelegt werden. Bei der Ablage ist darauf zu achten, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird.
Ablageplätze und Termine
Radebeul-Ost | 14.01. und 22.01.2025
Sidonienstraße (nach Einmündung Kiefernstraße am Wertstoffcontainerplatz)
Radebeul-West | 14.01.und 22.01.2025
- An der Festwiese/ggü. Bootshaus, neben Wertstoffcontainerplatz
- Güterhofstraße ggü. Hausnummer 11, am Wertstoffcontainerplatz
- Ludwig-Richter-Allee/Ecke Am Bornberge
Lindenau | 14.01.2025
Jägerhofstraße/neben Bushaltestelle Sportplatz
Niederlößnitz | 14.01.und 22.01.2025
Zillerplatz, am Wertstoffcontainerplatz
Oberlößnitz | 14.01.und 22.01.2025
Eduard-Bilz-Straße/Ecke Augustusweg
Wahnsdorf | 14.01.2025
Dorfplatz, Höhe Altwahnsdorf 59
Zitzschewig | 14.01.2025
Cossebauder Straße/Ecke WeinböhlaerStraße/Mittlere Johannisbergstraße
Weihnachtsbäume können außerdem im gesamten Monat Januar auf allen Wertstoffhö- fen des ZAOE zu den regulären Öffnungszeiten gebührenfrei abgegeben werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte legen Sie keine Bäume vor oder nach den festgelegten Terminen an den Standorten ab. Diese Ablagerungen werden als illegale Abfallentsorgung betrachtet und können mit einem Bußgeld belangt werden. Sachdienliche Hinweise nimmt das Ordnungsamt gern entgegen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Sammlung nur für Weihnachtsbäume und –zweige vorgesehen ist, nicht für die Entsorgung anderer Grünabfälle, z.B. Gehölzverschnitt (auch Nadelgehölz) oder Abdeckreisig aus dem Garten.
Danke für Ihr Verständnis.