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Tierbestandsmeldung 2023

Samstag, den 07.01.2023

Die Sächsische Tierseuchekasse informiert, dass Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.  Es sind die zum 1.1.2023 vorhandenen Tiere über einen Tierbestandsmeldebogen  oder per Internet zu melden. 

Diese Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. 

Alle weiteren Informationen erhalten Sie über:

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden
Telefon 0351 80608-30
E-Mail:
www.tsk-sachsen.de