Information zur Wahl des Oberbürgermeisters
Montag, den 16.05.2022
Leider hat sich beim Druck der Wahlbenachrichtigungen für beide Wahlgänge zur Oberbürgermeisterwahl der Fehlerteufel eingeschlichen.
Im letzten Absatz letzter Satz muss es richtig lauten:
Wahlberechtigte, die zur ersten Wahl an der Urnenwahl teilgenommen haben, können bis zum 01.07.2022, 16.00 Uhr einen Wahlscheinantrag für den zweiten Wahlgang stellen, bei glaubhaft gemachter plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen!