Elterninformation KITA und Hort
Donnerstag, den 01.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
die neue Corona Schutzverordnung ermöglicht es ab Dienstag, den 6.4.21 Kitas und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb zu öffnen. Die Betreuung Ihrer Kinder wird in festen Gruppen erfolgen.
Beachten Sie bitte, dass Sie das Gebäude nur betreten dürfen, wenn Sie einen aktuellen Negativ-Test (Nachweis über eine zuständige Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft) vorlegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Tage (72 Stunden) sein.
Jede Einrichtung organisiert den Zugang ins Gebäude je nach den örtlichen Begebenheiten selbstständig.
Bitte planen Sie, zumindest am ersten Tag, etwas mehr Zeit ein.
Hinweis für die Eltern, die in der 12. und / oder der 13. Kalenderwoche keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben: Für jede komplette Woche, die Ihr Kind nicht in der Einrichtung betreut wurde, werden Ihnen 25% des Monatsbeitrages erstattet bzw. nicht berechnet.
Qualifizierte Selbstauskunft Vorliegen eines negativen Antigen Selbsttests
Bescheinigung Vorliegen eines positiven oder negativen Antigen Selbsttests
Herr Günther
Amtsleiter
Amt für Bildung, Jugend und Soziales