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Altkötzschenbroda

Umbenennung Teilstücke Langenwiesenweg


Die Straßenbezeichnung „Langenwiesenweg“ wurde 1922 für den durchgängigen Teil von
Altwahnsdorf bis zur Lößnitzgrundstraße – im Bestandsplan (Anlage 2) „gelb“ gekennzeichnet
- beschlossen. Ab Höhe Rodung (Flurstücke 515/3 und 670/2, Gem. Wahnsdorf) bis zum
Wendehammer (Flurstück 712, Gem. Wahnsdorf) – im Bestandsplan Anlage 3 „rot“ umrandet
- ist dieser Weg jedoch nur fußläufig nutzbar, so dass die Grundstücke Langenwiesenweg 60
bis 76 in Notsituationen nicht sofort aufgefunden werden, da diese nur über die
Lößnitzgrundstraße mit dem Fahrzeug zu erreichen sind. Die öffentliche Sicherheit der

Beschluss:



Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:

1. Die Umbenennung eines Teilstückes des Langenwiesenweges, gelegen zwischen der
Lößnitzgrundstraße und der Höhe Rodung, Flurstücke 515/3 und 670/2 der Gemarkung
Wahnsdorf, im Lageplan (Anlage 1) „blau“ dargestellt, in Unterer Langenwiesenweg.

2. Die Umbenennung bzw. Zuordnung eines Teilstückes des Langenwiesenweges, Flur-
stück T. v. 544/4 der Gemarkung Wahnsdorf, im Lageplan (Anlage 1) „grün“ dargestellt,
zur Rodung.
Mit Wirkung des 01.04.2023 sind die neuen Bezeichnungen zu führen.




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Beratungsfolge:

    BKSA 05/23-19/24
  • 28.02.2023 - BKSA - Entscheidung

Anlagen