Beteiligungsverfahren bei Baumaßnahmen
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Mit Stadtratsbeschluss SR 21/19-19/24 vom 18.12.2019 fand anlassbezogen ein
Paradigmenwechsel in der Reihenfolge der Beteiligung von Öffentlichkeit bzw. Nutzern und
der städtischen Gremien bei Hochbaumaßnahmen statt.
Beschluss:
Die frühzeitige bzw. freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
findet – sofern vorgesehen - analog des Stadtratsbeschlusses SR 21/19-19/24 vom
18.12.2019 (Beteiligungsverfahren bei Hochbaumaßnahmen) generell auch bei allen
anderen Baumaßnahmen und in der Bauleitplanung bzw. Stadtplanung vor den
beschließenden Beratungen in den städtischen Gremien statt. Der zuständige
Stadtentwicklungsausschuss wird jedoch bei allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligungen mittels
schriftlicher Vorlage vorab entsprechend informiert.
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Beratungsfolge:
- 15.07.2020 - SR - Entscheidung
Anlagen