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Altkötzschenbroda

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 Fabrikstraße/Uferstraße


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 wurde am 26.04.2017 mit Beschluss
SR 34/17-14/19 durch den Stadtrat gefasst. Das Planungsziel wurde am 20.06.2018 mit
Beschluss SR 31/18-14/19 geändert. Neues Planungsziel ist die Schaffung von ergänzenden
Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des
Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes.

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt:
1. die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und
der Behörden gemäß §4 Abs. 1 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ wurden
geprüft. Der Stadtrat beschließt über die Anregungen wie aus Anlage 1 ersichtlich. Die
vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. den Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ in der Fassung vom 18.06.2021 mit
redaktionellen Änderungen vom 13.01.2022 bestehend aus Teil A – Rechtsplan, Teil B –
textliche Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 4 und 5).




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Beratungsfolge:

    SR 10/22-19/24
  • 16.03.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen