Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung



Zu § 1 Abs. 1: Die Wertgrenzen sind seit 2009 unverändert. Hier soll insbesondere die Inflati-
on in der Baubranche ausgeglichen werden. Dazu wurde der Baupreisindex im Straßenbau
herangezogen, der allein für die letzten vier Jahre bei 123,9 % (2019) – Anlage 3 - liegt. Da-
her wurden die Ansätze für Vergabebeschlüsse, Vertragsabschlüsse und Baubeschlüsse um
50 % angehoben, und zwar im Zuständigkeitsverhältnis zwischen hauptamtlicher Verwaltung

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neunte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung.




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Beratungsfolge:

    SR 05/21-19/24
  • 20.01.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen