Jahresabschluss 2021
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Gemäß § 88 SächsGemO i.V.m. den §§ 47 - 54 SächsKomHVO wurde der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt.
Nach § 88 SächsGemO besteht der Jahresabschluss aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Weiterhin ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern sowie mindestens mit den gesetzlich geregelten Anlagen
zu ergänzen. Der Jahresabschluss mit all seinen Bestandteilen ist in Anlage 1 enthalten.
Beschluss:
Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Anlage 1) fest
und nimmt den Bericht der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Anlage 3)
zur Kenntnis.
Beratungsfolge:
- 18.01.2023 - SR - Entscheidung
Anlagen