Überplanmäßige Mittelbereitstellung
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Auf Grundlage der Stadtratsbeschlüsse SR 35/15-14/19 (Baubeschluss), SR 33/23-19/24
(Zustimmung zur Eigenfinanzierung) und SR 44/23-19/24 (Vergabeermächtigung sitzungs-
freie Zeit) beschloss der Stadtrat den Ausbau Meißner Straße in Radebeul zwischen Gleis-
schleife Radebeul-Ost und Eduard-Bilz-Straße.
In dem genannten Straßenbahnabschnitt war der umgehende Baubeginn in 2023 zum Aus-
bau der Straßenbahninfrastruktur dringend erforderlich. Der bauliche Zustand der maroden
Gleisanlagen machte einen Weiterbetrieb der Straßenbahnlinie unmöglich. In Haushaltssat-
zung und Haushaltplan der Großen Kreisstadt Radebeul für das Haushaltsjahr 2023 wurde
die Maßnahme ab 2024 eingeplant.
Der Ausbau der Straßenbahninfrastruktur wird im Rahmen des Verkehrs- und Investitions-
vertrages zur Straßenbahnlinie 4 realisiert und seitens des Freistaates Sachsen wird dieser
Ausbau im Rahmen des ÖPNV-Programmes bezuschusst.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 700.000 € zur Be-
reitstellung der für die Bauausführung benötigten finanziellen Mittel in 2023.
Beratungsfolge:
- 13.12.2023 - SR - Entscheidung
Anlagen