Neufassung der Obdachlosenunterkunftssatzung
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Nach etwas mehr als zehn Jahren ist die Obdachlosenunterkunftssatzung zu überarbeiten.
Schwerpunkt der Änderungen ist in § 14 die Neukalkulation der Obdachlosenunterkunftsge-
bühren und die Ermöglichung, dass Selbstzahler einen Wohngeldantrag stellen können.
Kleinere Anpassungen wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Neuregelungen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen-
unterkünfte der Stadt Radebeul (Obdachlosenunterkunftssatzung) (Anlage 1).
Beratungsfolge:
- 23.08.2023 - SR - Entscheidung
Anlagen