Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 Zinzendorfstraße 16


Für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 „Zinzendorfstraße 16“
wurde am 09.02.2022 mit Beschluss SR 06/22-19/24 eine Satzung über eine
Veränderungssperre erlassen. Diese trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft
(01.03.2022). und tritt spätestens nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß §4
Abs. 2 BauGB fand bereits 2018 statt. Das weitere Bebauungsplanverfahren kam aufgrund
laufender Gerichtsverfahren bezüglich der Bebauung auf dem Grundstück zum Liegen. Die
zu erwartenden Gerichtsurteile waren und sind entscheidend für den Bebauungsplan und
eine weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes war somit vorerst nicht möglich.

Die Berücksichtigung der Gerichtsurteile und die laufenden Abstimmungen mit den
Denkmalschutzbehörden bedürfen einer Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes
und einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Aus den vorgenannten Gründen ist davon auszugehen, dass das vollständige Verfahren des
Bebauungsplanes nicht bis zum Außerkrafttreten der Veränderungssperre am 01.03.2024
rechtskräftig abgeschlossen werden kann. Um die städtebaulichen Entwicklungsziele im
Umgriff des Bebauungsplanes weiterhin zu sichern und das Plangebiet vor nachteiligen

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über die 1.
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
85 „Zinzendorfstraße 16“ entsprechend Anlage 1 und 2.



Zurück

Beratungsfolge:

    SR 06/24-19/24
  • 07.02.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen