Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre - Bebauungsplan Nr. 104 Heinrich-Heine-Straße/Gradsteg
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Das Plangebiet liegt im Villengebiet Niederlößnitz und wird durch die Karl-Liebknecht-Straße
im Norden, dem Ledenweg im Osten und der Horst-Viedt-Straße im Westen begrenzt. Die
südliche Abgrenzung bildet die Heinrich-Heine-Straße sowie mit einem Versatz Richtung
Süden die Heinrich-Zille-Straße.
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 „Heinrich-
Heine-Straße/Gradsteg“ entsprechend Anlage 1 und 2.
Beratungsfolge:
- 22.09.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen