Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Beteiligungsverfahren bei Hochbaumaßnahmen


Das Bauen für, mit und in der Öffentlichkeit ist die wahrscheinlich schwierigste Form des
Bauens. Es gilt neben den notwendigen Institutionen, Gremien, Anwohnern, Trägern
öffentlicher Belange und Nutzern auch die breite Öffentlichkeit zu beteiligen.
Das Stadtbauamt ist in diesem Geflecht von unterschiedlichen Interessen zum Einen „nur“
Dienstleister und muss dennoch zielführend den Prozess von der Planung über den Bau bis
zur Nutzung steuern und steht damit in der Verantwortung für den Erfolg eines
Bauvorhabens.

Beschluss:



Der Stadtrat bestätigt das Beteiligungsverfahren bei Hochbaumaßnahmen gemäß Anlage 1
und 2 für Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2020.

Nach spätestens drei Jahren ist eine Überprüfung und ggf. Modifizierung entsprechend der
gesammelten Erfahrungen des Beteiligungsverfahrens vorgesehen.




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Beratungsfolge:

    SR 21/19-19/24
  • 18.12.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen