Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 104 Heinrich-Heine-Straße/Gradsteg
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Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Heinrich-Heine-
Straße/Gradsteg“.
Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
entsprechend der Anlage.
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner
straßenbegleitenden, locker bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der
Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung sowie der Erhaltung der Vorgärten und
der rückwärtigen Grünbereiche.
Beratungsfolge:
- 22.09.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen