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Altkötzschenbroda

Änderung Baubeschluss zur Art und Weise der Ausführung des investiven städtischen Bauvorhabens: Ausbau der Weintraubenstraße und der südlichen Richard-Wagner-Straße


Anlass der Änderung
Der Ausbau der Weintraubenstraße mit der Absenkung der Fahrbahn im Bereich der
Eisenbahnunterführung hat eine hohe verkehrliche Priorität, da nur mit der Schaffung einer
lichten Höhe von 4,50 m eine uneingeschränkte Durchfahrt von Lkw möglich ist. Erst dadurch
kann die Straße als direkte Umleitungsstrecke zwischen Meißner Straße und
Kötzschenbrodaer Straße dienen.
Jedoch ist eine Umsetzung des gesamten Bauvorhabens entsprechend des bestehenden
Baubeschlusses SR 83/15-14/19 aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nicht möglich.
Die Maßnahme muss komplett aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden, da u. a. die
beantragten Zuwendungen für die Umsetzung der geplanten Park & Ride Anlage mit der
Begründung zurückgewiesen wurden, dass die bestehende Anlage südlich der Bahnstrecke
nur zu einem geringen Teil ausgelastet sei.
Aufgrund dieser Randbedingungen wurden planerische Möglichkeiten untersucht, durch
welche die verkehrlich wichtige Brückendurchfahrt der Weintraubenstraße abschnittsweise
ausgebaut werden kann.
Eine einfache Angleichung der bestehenden Richard-Wagner-Straße an die neue
Weintraubenstraße ist nicht möglich, da die erforderlichen Sichtverhältnisse für ein sicheres
Abbiegen nicht gewährleistet werden können und die Fahrbahnhöhe der neuen
Weintraubenstraße im Bereich der jetzigen Einmündung etwa 30 cm niedriger ist als im
Bestand.
In der nichtöffentlichen Sitzung im Stadtentwicklungsausschuss am 25.01.2022 wurde eine
diesbezüglich in Teilen geänderte Ausbauvariante vorgestellt, bei der zunächst die
Weintraubenstraße zwischen dem bestehenden P+R Parkplatz Weintraubenstraße und der
Zufahrt zur Jugendherberge entsprechend dem bestehenden Baubeschluss SR 83/15-14/19
ausgebaut werden sollte. In der Diskussion wurde die Führung der Radfahrer kritisiert,
insbesondere die Gestaltung des Radwegendes südlich der DB-Brücke. Daher wurde dieser
Abschnitt nochmals planerisch überarbeitet.

Erläuterung der geänderten Planung Weintraubenstraße
Zwischen dem P+R Parkplatz Weintraubenstraße und der DB-Brücke wird der Gehweg
entsprechend dem Bestand geführt und lediglich an die neue Fahrbahnbreite von 6,50 m
angepasst. Für die Radfahrer wird am gesamten östlichen Fahrbahnrand der
Weintraubenstraße ein 1,50 m breiter Schutzstreifen vorgesehen.
Zwischen Jugendherbergszufahrt und Roseggerstraße kann kein derzeit Straßenbau erfolgen.
Es wird jedoch angestrebt, den östlichen Gehweg im Zuge der Maßnahme instandzusetzen.

Erläuterung der geänderten Planung Richard-Wagner-Straße
Die Aufbindung der Richard-Wagner-Straße auf die Weintraubenstraße wird für den Kfz-
Verkehr baulich abgehängt. Der Gehweg der Weintaubenstraße wird in diesem Bereich
durchgezogen und entsprechend einer Grundstückszufahrt abgesenkt. Die Richard-Wagner-
Straße wird zwischen dem S-Bahn-Haltepunkt „Radebeul-Weintraube“ und der
Weintraubenstraße als Geh-/Radweg ausgewiesen.
Durch die Ausweisung der Richard-Wagner-Straße als Geh-/Radweg kann die am Eingang
zur Bahnanlage geplante, überdachte Fahrradabstellanlage ohne bauliche Änderungen an
der Verkehrsfläche umgesetzt werden.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die vom Ingenieurbüro Planungsgruppe bit (Brücken-,
Ingenieur- und Tiefbau) erarbeitete Änderung des Baubeschlusses SR 83/15-14/19 als
Grundlage für den Ausbau der Weintraubenstraße im Abschnitt zwischen P+R
Parkplatz Weintraubenstraße bis Zufahrt Jugendherberge.

Auf dieser Grundlage wird die hauptamtliche Verwaltung ermächtigt, die Planung und
anschließende Realisierung weiter voranzutreiben und umzusetzen.

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Beratungsfolge:

    SR 12/22-19/24
  • 16.03.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen