Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Bürgervermögen zum 31.12.2023


Das im städtischen Haushalt nachgewiesene Vermögen stellt nur einen Teil des öffentlichen
Vermögens der Stadt Radebeul und damit der Radebeuler Bürgerschaft dar. Weitere
Vermögensteile sind die Beteiligungen der Stadt an Zweckverbänden sowie die un- und
mittelbaren Beteiligung der Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.
Um einen Gesamtüberblick über die städtische Vermögenssituation und damit jene des
öffentlichen Vermögens der Radebeuler Bürgerschaft zu erhalten, müssen die
Jahresabschlüsse der einzelnen Teilvermögen zu einem Gesamtabschluss des sog.
„Konzerns Stadt“ zusammengeführt werden. Dabei erfolgt eine Konsolidierung der Bilanz-
bzw. Kapitalseite. Auf eine Konsolidierung der Umsatzseite wird aus Aufwands- und
Vereinfachungsgründen verzichtet.
Wie der Übersicht zum 31.12.2023 (Anlage 1) entnommen werden kann, konnte auch im
Jahr 2023 – und dies trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes in Sachsen und
Deutschland - der gesetzliche Auftrag zur Sicherung einer stetigen Aufgabenerfüllung der
Stadt (§ 72 Abs. 1 SächsGemO) sowie zum Erhalt des städtischen Vermögens (§ 89 Abs. 1
SächsGemO) auch im „Konzern Stadt“ vollumfänglich erfüllt werden.
Wesentliche Eckwerte:
Der „Konzern Stadt“ erzielte im Jahr 2023 einnahmeseitig Gesamterträge von ca. 199,3 Mio.
EUR und musste dafür Gesamtaufwendungen von ca. 179,9 Mio. EUR tätigen. Somit konnte
ein Gesamtjahresüberschuss von ca. 19,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden.
Im Ergebnis betrug die konsolidierte Bilanzsumme des „Konzerns Stadt“ zum 31.12.2023 ca.

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Beratungsfolge:

    InfoSR 03/25-24/29
  • 12.02.2025 - SR - Kenntnisnahme

Anlagen