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Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für das Bauvorhaben: Neubau Feuerwehrgerätehaus FFW Radebeul Ost - Los 20 Außenanlagen


Das Bauvorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW Radebeul Ost – Los 20
Außenanlagen“ wurde gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben und am 07.
März 2024 auf den Vergabeplattformen von Bund.de, eVergabe.de und am 09. März 2024
auf der Homepage der Großen Kreisstadt Radebeul veröffentlicht.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Außenanlagen.

Zwölf Firmen hatten die Vergabeunterlagen abgefordert. Von diesen haben sich fünf Firmen
konkret an der Ausschreibung durch Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Die Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH war bereits mehrfach für
die Stadtverwaltung Radebeul tätig und hat dabei ihre Leistungsfähigkeit umfassend
nachgewiesen. So erhielt sie im letzten Jahr bspw. den Zuschlag für die Instandsetzung der
Gehwege auf der Hauptstraße.

Die Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros Brücken-, Ingenieur-, und Tiefbau
PartGmbB vom 04. März 2024 ergab eine geschätzte Bausumme in Höhe von 823.499,28
Euro (brutto).

Die geprüfte Angebotssumme entspricht fast der Kostenschätzung. Die Einheitspreise sind
seriös und marktüblich kalkuliert. Fehlendes Verständnis zu den ausgeschriebenen
Positionen ist nicht erkennbar. Auch liegen keine Rechenfehler vor.

Eine termin- und qualitätsgerechte Leistung kann von der Firma erwartet werden.

Inhalt

Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am
22. Mai 2024, den Auftrag für das Vorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW
Radebeul Ost – Los 20 Außenanlagen“ an die Firma

Steinsetz- und Straßenbaubetrieb
Jens Hausdorf GmbH
Zum Springbach 26
01561 Thiendorf / OT Kleinnaundorf

zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 826.366,77 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.


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Beratungsfolge:

    SR 37/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen

Inhalt