Überörtliche Prüfung zum kommunalen Anlagemanagment
Der Sächsische Rechnungshof hat im Rahmen einer Querschnittsprüfung das kommunale
Anlagemanagement in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 u.a. auch der Stadt Radebeul
untersucht. Die Prüfung erfolgte mittels eines Online-Fragebogens und im Wege der Durch-
führung örtlicher Erhebungen bei den Städten Coswig und Radebeul.
Die Stadt Radebeul erhielt wie alle untersuchten Kommunen den Entwurf des Prüfungsbe-
richts mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stadt Radebeul nahm diesbezüglich
schriftlich Stellung. Unsere Stellungnahme wurde im finalen Prüfungsbericht wiedergegeben.
Der Prüfungsbericht (Anlage 1) wurde der Stadt Radebeul mit Schreiben vom 14.08.2024
übergeben. Dieser ist gemäß § 109 Abs. 4 SächsGemO dem Stadtrat zur Kenntnis zu ge-
ben.
Das Landratsamt bestätigte mit Bescheid vom 12.11.2024 (Anlage 2) den Abschluss der
überörtlichen Prüfung. Es begründete dies u.a. wie folgt: „Die überörtliche Prüfung hat keine
Beratungsfolge:
- 19.03.2025 - SR - Kenntnisnahme
Anlagen