Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer

Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer

Hiermit erkläre ich mich bereit, bei der:

als Wahlhelfer mitzuwirken.

Die obige Erklärung dient zur Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in den Wahlvorstand.

Nach § 10 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 8 Abs. 6 Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG) können personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck der Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes erhoben und verarbeitet werden. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Bearbeitung nicht widersprochen hat. 

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