Gleichstellung
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Gleichstellung

Kontaktdaten

Gleichstellungsbeauftragte
Ansprechpartnerin: Frau Kulisch
Hauptstraße 4
01445 Radebeul
0351 8311-807
Montag tel. erreichbar in Coswig
Dienstag unter 03523 66711
Mittwoch  
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

 Karte anzeigen

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn sie:

  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen,
  • Informationen und Auskünfte erhalten wollen,
  • sich über Benachteiligung beschweren wollen,
  • Kontakte zu Beratungsstellen, Frauengruppen und Verbänden suchen,
  • Vorschläge haben, wie die Situation für Frauen in Radebeul verbessert werden kann,
  • selbst Interesse haben, in der Frauenarbeit von Radebeul tätig zu werden

Meinungen & Fragen

Schreiben Sie uns Ihre Meinungen, Anregungen und Fragen zum Thema Chancengleichheit / Geschlechtergerechtigkeit an !

 

Weitere wichtige Informationen:

>> Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für m/w/d

Die Aufgabenstellung einer Gleichstellungsbeauftragten definiert sich aus dem Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2. Darin heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“  

Die Art. 8 und 18 der Sächsischen Verfassung greifen diese Intention auf: „Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.“ (Art. 8) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ (Art. 18)

Die Aufgabe der Bundesrepublik, den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau praktisch umzusetzen, ist folglich auch die der Kommunalverwaltung und des Stadtrats. Sie bestellen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.

Das Besondere an ihrer Tätigkeit ist, dass sie dem Oberbürgermeister direkt unterstellt ist und weisungsfrei arbeitet. Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten sind ämterübergreifend und stellen typische Querschnittsaufgaben dar.

Sie ist Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin für Fragen zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Chancengleichheit für alle Menschen in allen Lebensbereichen.

Die Gleichstellungsbeauftragte:

 …entwickelt, initiiert, berät, begleitet, vernetzt, fördert, organisiert, verhandelt, konzipiert Projekte zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben

…ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer in schwierigen Lebenslagen und Lebenssituationen, z.B. bei häuslicher Gewalt

…organisiert Fachtage und -konferenzen, führt Informations- und Diskussionsveranstaltungen durch, die das Bewusstsein für die Gleichstellung von Frau und Mann in der Öffentlichkeit fördern

…setzt sich aktiv für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein

…unterstützt genderpolitisch aktive Projekte, Netzwerke und Initiativen vor Ort, die zur Verbesserung der Situation von Menschen beitragen und arbeitet mit diesen eng zusammen

…führt Erstberatung bei Ratsuchenden im Einzelfall durch

…achtet darauf, dass gleichstellungsrelevante Belange in die Arbeit der Stadtverwaltung, der politischen Gremien und des Stadtrats eingebracht und beachtet werden

>> Willkommen - Bündnis für Kinder

Wir machen uns für Kinder und Familien im Landkreis stark.

Wir möchten die gesunde Entwicklung von Kindern zu glücklichen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern und vermitteln Eltern auf Wunsch auch die dazu nötige Unterstützung.

Besuchen Sie unsere Homepage:

>> www.willkommen-kinder.de

dort finden Sie viele nützliche Tipps für Familien und das Infoheft für junge Familien als Downlad!

Juco Soziale Arbeit gGmbH
Frau Donau
03523/ 774 94 66

Willkommen- Bündnis für Kinder

>> Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Seit 2013 im Einsatz: Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen".
Rund um die Uhr erreichbar!
Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de stehen mehr als 60 Beraterinnen des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" betroffenen Frauen bei allen Fragen zur Seite.
Telefonate können rund um die Uhr in 15 Sprachen übersetzt werden. Über die Webseite gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdensprachenübersetzung.
Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden.


Frauenschutzhaus und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Radebeul
Hilfe erhalten Sie auch rund um die Uhr unter: 0351 8384653

>> www.frauenhaus-skf-radebeul.de


Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung bei häuslicher Gewalt
Tel. 0351 79552205

>> www.frauenhaus-skf-radebeul.de
>> www.zuhause-ohne-gewalt.de (für Kinder und Jugendliche)


Männerschutzwohnung Dresden
Telefon: 0351 3234522
>> www.mnw-dd.de

>> Gesetz zur vertraulichen Geburt

Das Gesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, sieht unter anderem vor, dass betroffene Frauen während und nach der Schwangerschaft von den rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden.
Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.
Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
"Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden", sagte Manuela Schwesig (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Ab dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.
Vertrauliche Geburt
Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehört auch das Modell der vertraulichen Geburt. Durch sie werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.
Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung.
Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert zudem betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere.

Beratungsstelle vor Ort
Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden
Schwangerschafts- und
Schwangerschaftskonfliktberatung
Sidonienstraße 1
01445 Radebeul
Telefon: 0351  8308750
Mail:

Weiterhin möchte ich Sie auf die Online-Beratung auf >> www.geburt-vertaulich.de  hinweisen. Seit Oktober können sich hier schwangere Frauen in Not online anonym per Chat beraten lassen.

>> ElterngeldPlus

Anfang 2015 ist das neue ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft getreten, mit dem Mütter und Väter Zeit für die Familie gewinnen und das Eltern den Rücken stärkt. Die Neuerungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Gern möchten wir Sie als Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die wichtigsten Regelungen informieren, die das Gesetz vorsieht.

Unterstützung und Angebote für Familien müssen vielfältig und auf der Höhe der Zeit sein. Generell nehmen wir den Trend wahr, dass immer mehr Mütter mit kleinen Kindern erwerbstätig sein wollen und immer mehr Väter sich stärker am Familienleben beteiligen möchten.

Mit dem ElterngeldPlus gehen wir auf diese Bedürfnisse von Familien ein: Eltern, die nach der Geburt des Kindes bald wieder in Teilzeit arbeiten, erhalten künftig länger Elterngeld und können ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Partnerschaftliches Engagement in Familie und Beruf lohnt - wobei auch Alleinerziehende anderen Familienformen gleichgestellt sind und profitieren. Die Elternzeit wird deutlich flexibler und die Planungssicherheit in der Elternzeit steigt.

Darüber hinaus wurde zu Jahresbeginn 2015 für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro.

Weitere Informationen und Serviceangebote finden Sie auf www.elterngeld-plus.de. Ganz neu haben wir auch den Online-Elterngeldrechner im Familien-Wegweiser (www.familien-wegweiser.de) aktualisiert und um einen Planer erweitert. Mit dessen Hilfe können Eltern ausprobieren, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren und welcher Anspruch auf Elterngeld oder ElterngeldPlus sich daraus ergibt.

Ausführliche Informationen über die neuen Regelungen und Angebote bieten außerdem eine Vielzahl von Materialien, die Sie gern in der Gleichstellungsstelle erhalten können.