Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden. Hier geht es zur Datenschutzerklärung.
Das Baugebiet Wasapark stellt gegenwärtig mit seinen in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten Verwaltungs- und Bürogebäuden städtebaulich einen Fremdkörper im Stadtgebiet dar. Es besteht mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 planerisch das Ziel, diesen Fremdkörper durch eine dem Umfeld angepasste Neubebauung zu ersetzen.
Das Gesamtgrundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Investors, welcher mit der Stadt das Planverfahren zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt hat.
Satzung beschlossen im Stadtrat am 18.12.2024 unter der Nummer >> SR 31/24-24/29