kommunale Schulverwaltung
Zuständigkeiten
Die Stadt Radebeul ist Schulträger von fünf Grundschulen, zwei Oberschulen und zwei Gymnasien. Die Aufgaben des Schulträgers sind im Sächsischen Schulgesetz und insbesondere in § 23 Abs. 2 SächsSchulG geregelt. Innerhalb der Stadtverwaltung sind die darin genannten Aufgaben den zuständigen Sachgebieten zugeordnet. Die Schulverwaltung übernimmt als Ansprechpartner für Schulen, Bürger und Verwaltung eine zentrale Schnittstellenfunktion. Zum Sachgebiet Schulverwaltung gehören auch die Schulsekretärinnen. Darüber hinaus ist die Schulverwaltung für folgende Aufgaben zuständig:
Beschaffung / Prüfung / Wartung von Lehr- und Lernmitteln sowie Mobiliar / Technik |
Vorbereitung und Begleitung von Schulbaumaßnahmen |
Überwachung der Schulanmeldepflicht |
Führen von Schülerstatistiken |
Verwaltung von Fördermitteln für den Schulbereich |
Schulentwicklungsplanung |
Schulanmeldung Grundschulen
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 findet an folgenden Terminen in der jeweiligen Schule statt:
Dienstag, 27.08.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr (außer Wahnsdorf) in den Radebeuler Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft
Montag, 26.08.2024 und Mittwoch, 28.08.2024 jeweils 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr (Wahnsdorf) in der Grundschule Reichenberg
Der „Elternbrief Grundschulanmeldung SJ 2025.26“ enthält alle wichtigen Informationen und Hinweise. Sie bekommen keine separate Information per Post.
Im Schuljahr 2025/26 werden unsere Grundschulen folgende Zügigkeiten aufweisen: Grundschule Friedrich Schiller, Grundschule Oberlößnitz, Grundschule Niederlößnitz und Grundschule Naundorf jeweils zwei Züge; Grundschule Kötzschenbroda einen Zug.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihr Kind ausschließlich an EINER Grundschule im richtigen Schulbezirk – je nach Hauptwohnsitz des Kindes – anmelden. Ihren Schulbezirk können Sie über die unten eingeblendete Karte anhand Ihrer Adresse ermitteln.
Elternbrief Grundschulanmeldung Schuljahr 2025/2026
Antrag auf Aufnahme an einer öffentlichen Grundschule
Einverständniserklärung zum Datenaustausch
Anzeige der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung ist für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Schulgesetz geregelt. Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Für Radebeuler Schulen ist somit der Landkreis Meißen zuständig. Der Landkreis regelt die Einzelheiten der Schülerbeförderung in einer Satzung und bearbeitet die Anträge auf Schülerbeförderung.