Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Wybór pierwszego burmistrza


Die Amtszeit von Herrn Dr. Müller als Erster Bürgermeister endet nach Ablauf von sieben
Jahren planmäßig am 31.03.2022. Er hat zu diesem Zeitpunkt seine dritte Wahlperiode als
Erster Bürgermeister der Großen Kreisstadt Radebeul absolviert.

Die Stelle des Ersten Bürgermeisters ist gemäß § 56 Abs. 3 SächsGemO spätestens zwei
Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben. Dies erfolgte fristgerecht u.a. im
Amtsblatt 09/2021 (Anlage 1).

Auf die öffentliche Ausschreibung gingen fristgemäß 2 Bewerbungen ein. Eine weitere
Bewerbung ging erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein und war damit verfristet.

Die Wahl zur Wiederbesetzung der Stelle des Ersten Bürgermeisters ist in Fällen des Ablaufs
der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers (wie vorliegend) gemäß § 50 Abs. 1 SächsGemO
frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Der Zeitkorridor für die Wahl geht somit vom 01.01. bis zum 28.02.2022.



Beschluss:



Der Stadtrat von Radebeul wählt

Frau/Herrn

zur Ersten Bürgermeisterin/zum Ersten Bürgermeister der Großen Kreisstadt Radebeul.

Der Oberbürgermeister wird auf Grundlage des Wahlergebnisses ermächtigt, die Bestellung
zum hauptamtlichen Beamten auf Zeit vorzunehmen. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre und
beginnt frühestens am 01.04.2022




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Beratungsfolge:

    SR 04/22-19/24
  • 19.01.2022 - SR - Entscheidung
  • 09.02.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen