Blick auf Radebeul
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Altkötzschenbroda

Zmiana istniejącej umowy celowej z gminą Moritzburg w sprawie przeniesienia zadań jako organu odwoławczego w sprawach samorządowych przez duże miasto powiatowe Radebeul



Mit Beschluss vom 15.10.2008 (SR 44/08-04/09) hatte der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Radebeul dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Moritzburg und
der Großen Kreisstadt Radebeul zugestimmt, aufgrund deren Regelung auf letztere die
Aufgaben als Widerspruchsbehörde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen werden
sollten.
Diese Zweckvereinbarung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom
29.12.2008 genehmigt und trat am 23.01.2009 nach Bekanntmachung im Sächsischen
Amtsblatt in Kraft.

Gegenstand der damaligen Vereinbarung war u.a. eine pauschale prozentuale Beteiligung an
den Personalkosten durch die Gemeinde Moritzburg.
Im Zuge der Umsetzung der Zweckvereinbarung hat sich aus den Erfahrungen der
zurückliegenden Jahre jedoch ergeben, dass eine andere Verfahrensweise zur
Kostenbeteiligung praktikabler wäre.
Nach gegenseitiger Abstimmung haben sich die beteiligten Kommunen darauf verständigt, die
Abrechnung zukünftig über sog. Fallpauschalen in Abhängigkeit von der Anzahl der erledigten
Widerspruchsverfahren vorzunehmen. Dabei soll unterschieden werden, ob ein Verfahren
durch Widerspruchs- oder Einstellungsbescheid beendet wurde, da sich der Arbeitsaufwand
der Widerspruchsbehörde entsprechend differenziert darstellt. Darüber hinaus soll ein Abzug
der in den jeweiligen Verfahren durch die Widerspruchsbehörde eingenommenen
Verwaltungsgebühren erfolgen.

Diese Regelungen wurden in § 3 der Zweckvereinbarung eingearbeitet. Die Anlage 1 enthält
die Berechnung der Fallpauschalen.

Im Entwurf wurde die geänderte Vereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und
mit Bitte um rechtliche Hinweise vorgelegt. Mit Schreiben vom 04.11.2019 wurde bestätigt,
dass Problemstellungen, die zur Rechtswidrigkeit der Vereinbarung führen könnten, nicht
aufgefallen seien.




Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul stimmt in seiner Sitzung am 22.01.2020 der
Änderung der als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügten Zweckvereinbarung (nebst
eigener Anlage 1) zur Übertragung der Aufgaben als Widerspruchsbehörde in Selbstverwal-
tungsangelegenheiten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu.




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Beratungsfolge:

    SR 07/20-19/24
  • 22.01.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen