Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Utworzenie dziedzicznego prawa zabudowy dla działek 1416, 1417/1 i 1423 w dzielnicy Kötzschenbroda na rzecz Evangelischer Schulverein Radebeul e.V.



Der Evangelische Schulverein e.V. bemüht sich bereits einige Jahre neben dem
Betrieb der Grundschule mit Hort um die Gründung einer Oberschule. Mit Beginn des
Schuljahres 2018/2019 erhielt er die dazu erforderliche Genehmigung vom Freistaat
Sachsen.
Begonnen wurde in Räumlichkeiten des ehemaligen Arbeitsamtes auf der Ludwig
Jahn Straße 4, welches im Erdgeschoss befristet angemietet wurde. Die Stadt
genehmigt für die bereits angefallenen Umbaukosten und für ein Darlehen zur
Finanzierung der Kosten für den Betrieb der Schule bis zur Gewährung der
Landeszuschüsse eine Grundschuldeintragung in Höhe von 577.000 Euro im 3. bzw.
4. Rang. Der Evangelische Schulverein hat die regelmäßige Tilgung nachzuweisen.
Erworbene Rückgewähranteile bzw. die Anwartschaftsrechte an dem
Rückübertragungsanspruch tritt der Verein an die Stadt Radebeul ab.

Mittelfristig muss ein Gebäude für die Nutzung als Oberschule nachgewiesen
werden. Überlegungen ein Gebäude auf dem Moritz Garte Steg zu errichten,
mussten aus unterschiedlichen Gründen verworfen werden.
Zusammen mit der Stadt wurde die Idee entwickelt den Standort Wilhelm Eichler
Straße 13, 13a und 13b für das Evangelische Schulzentrum (Grundschule, Hort,
Oberschule und später eine Turnhalle) zu nutzen.
Dieses Grundstück wird dem Evangelischen Schulverein mit Aufbauten für
allgemeinbildende Schulen, einen Hort sowie Schul- und Jugendklub und für die
Errichtung von Neu- und Erweiterungsbauten allgemeinbildender Schulen und einer
Sporthalle in Erbbaurecht für 70 Jahre übergeben. Grundlage für den
Erbbaurechtsvertrag ist das Verkehrswertgutachten von Frau Frey (Auszug in Anlage
2). Der Erbbaurechtszins beträgt 3% des Gebäude- und Grundstückswertes im
Ertragswertverfahren. Diese 3% ist der laut Rechtsaufsicht zulässige Mindestwert für
gemeinnützige Nutzungen.

Beschluss:



Der Stadtrat vom 19.06.2019 beschließt:
1. Die Bestellung eines Erbbaurechts (Anlage 1) an den Flurstücken 1416, 1417/1 und
1423 Gemarkung Kötzschenbroda (Wilhelm Eichler Straße 13, 13a und 13b) zum
Betrieb einer allgemeinbildenden Schule, einen Hort sowie Schul-und Jugendklub
und für die Errichtung von Neu- und Erweiterungsbauten allgemeinbildender Schulen
und einer Sporthalle. Erbbaurechtsnehmer ist der Evangelische Schulverein
Radebeul e.V., Wilhelm Eichler Straße 13, 01445 Radebeul. Das Erbbaurecht wird
für die Dauer von 70 Jahren bestellt. Übergang Besitz Nutzen/Lasten wurde zum
1.1.2019 vereinbart. Der Erbbauzins beträgt 3% des ermittelten Verkehrswertes.
2. Die Genehmigung von Grundschuldeintragungen in Höhe von bis zu 3,8 Millionen
Euro:
Darlehensvertrag über 3.177.800,- Euro für die Finanzierung des Neubaus
Darlehensvertrag über 410.000,- Euro für die Überbrückung der Wartefrist
Darlehensvertrag über 167.000,- Euro für die Finanzierung des Umbaus „Altes
Arbeitsamt“
Zur Sicherung der Grundschuldeintragung schließt die Stadt Radebeul mit der
kreditgebenden Bank eine Vertragsübernahmevereinbarung ab. (Anlage 3)
3. Den Mietvertrag für den städtischen Hort Kötzschenbroda (Anlage 4);
die Nutzungsvereinbarung des Systembaus für den Hort Kötzschenbroda (Anlage 5).

Die hauptamtliche Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Grundlage die Verträge zum
Abschluss zu bringen. Etwaige Änderungen, die nicht den Wesensgehalt der
vorstehenden Festlegungen betreffen, sind von dieser Ermächtigung umfasst.

Die Anlagen 2, 6 und 7 nimmt der Stadtrat zur Kenntnis.

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Beratungsfolge:

    SR 24/19-14/19
  • 19.06.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen